Erwerbsminderungsrente Höhe berechnen 2023 – volle oder halbe EM-Rente Rechner

  • In welcher Höhe Sie Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente 2022 haben, hängt von Ihren erworbenen Entgeltpunkten und Rentenansprüchen ab. Erfahren Sie hier, wie Sie die genaue Höhe der EM-Rente berechnen.
  • Volle Erwerbsminderungsrente erhalten Sie, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen weniger als 3 Stunden pro Tag arbeiten können
  • Teilweise bzw. halbe Rente wegen Erwerbsminderung erhalten Sie, wenn weniger als 6 Stunden Arbeit täglich möglich sind
  • Die durchschnittliche Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente beträgt 700 Euro pro Monat. Bei teilweiser Erwerbsminderung gibt es die Hälfte, also etwa 350 Euro bei halber EM-Rente
  • Sonderregelungen gelten für die Jahrgänge vor und nach 1961, sowie für Freiberufler mit Pflichtversicherung in den berufsständischen Versorgungswerken
  • Sie sind schon weiter und möchten wissen, wie Sie die Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung beantragen? Hier : Erwerbsminderungsrente beantragen

Erwerbsminderungsrente 2023 wie hoch?

Das Thema Erwerbsminderung ist für ungefähr 2 Millionen deutsche Bürger Realität. Wer eine Erwerbsminderungsrente beziehen möchte, muss diese schriftlich beantragen. In welcher Höhe ein Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung besteht, hängt von einigen Punkten ab.

So berechnen Sie die Höhe der Erwerbsminderungsrente

Laut Statista.de (Stand 2018) beträgt das durchschnittliche Bruttoeinkommen in Deutschland 2.948 Euro. Legen wir für Sie diesen Wert zugrunde. Ferner nehmen wir eine regelmäßige Beitragszahlung über die letzten 5 Jahre voraus. Dann errechnet sich folgende Höhe der EM-Rente:

  • volle Erwerbsminderungsrente: 1.002,32 Euro
  • halbe Erwerbsminderungsrente: 501,16 Euro

Die Berechnung der endgültigen Rentenhöhe schließt die von Ihnen erworbenen Entgeltpunkte mit ein. Zum Beispiel gibt es diese Rentenpunkte nicht nur für volle Beitragsjahre, sondern auch für jedes Kind.

Wer im Ernstfall ein Leben von Hartz-4 vermeiden will, muss vorsorgen. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist in jungen Jahren günstig abzuschließen. Berechnen Sie hier die Kosten für Ihre Wunschrente mit dem Online Rechner:

Ihren aktuellen Anspruch auf die staatliche Leistung können Sie dem Rentenbescheid Ihrer gesetzlichen Rentenversicherung bzw. der berufsständischen Versorgungswerke entnehmen.

Wenn ein Erwerbstätiger mit einem monatlichen Bruttovergehalt von 3.300 Euro erwerbsunfähig wird, kann er mit folgenden Leistungen rechnen:

  • halbe Erwerbsminderungsrente: um die 17 % aus den 3.300 Euro = 561 Euro ungefähre monatliche Leistung
  • volle Erwerbsminderungsrente: um die 34 % aus den 3.300 Euro = 1.120 Euro ungefähre monatliche Leistung

Hierbei müssen auch Einzahlungszeiten / Beitragsjahre in die gesetzliche Rentenversicherung beachtet werden, wodurch sich diese monatlichen Leistungen verändern können.

Die Höhe der gesetzlichen Rente ist zu gering. Sowohl wenn Sie voll als auch halb erwerbsgemindert sind. Deshalb ist eine private Absicherung schon in frühen Jahren wichtig:

Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll

Wann volle oder teilweise halbe Erwerbsminderungsrente?

Bei der Erwerbsminderungsrente handelt es sich um eine Leistung vom Staat für erwerbsunfähige Personen. Erwerbsunfähig ist, wer auf Dauer aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage ist einer Tätigkeit nachzugehen. Oft wird diese mit der privaten Erwerbsunfähigkeitsrente verwechselt. Hierbei handelt es sich um eine Leistung aus einer privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung.

Bei der Leistung vom Staat wird zwischen der vollen und halben (auch teilweisen) Erwerbsminderung unterschieden. Die volle Erwerbsminderungsrente erhalten Personen, die auf langer Sicht nicht mehr als 3 Stunden am Tag arbeiten können. Wie lange die Betroffenen einer beruflichen Tätigkeit nachgehen können, muss ein Arzt attestieren und festhalten.

Wenn die Person über 3 Stunden, aber unter 6 Stunden täglich arbeiten kann, spricht man von der halben bzw. teilweisen Erwerbsminderung.

Für Angestellte, die vor dem 01.01.1961 geboren sind, gibt es eine Sonderregelung. Hier gilt, dass Sie schon bei einer Arbeitszeit von unter 6 Stunden in Ihrem derzeit ausgeübten Beruf als voll erwerbsunfähig angesehen werden. Nur Personen, die vor 1961 geboren wurden sind berechtigt, die reguläre Berufsunfähigkeitsrente zu beziehen.

Erwerbsminderungsrente Höhe

Erwerbsminderungsrente Rechner

So hoch ist die Erwerbsminderungsrente 2023: wie Sie die Höhe selbst berechnen

Bezieher einer vollen Rente aufgrund einer Erwerbsunfähigkeit erhalten vom Staat um die 34 % des vorherigen Bruttoverdienstes. Die halbe Erwerbsunfähigkeitsrente heißt nicht umsonst so. Hier werden Leistungen in Höhe von ungefähr 17 % (also die Hälfte der vollen Rente) vom Bruttogehalt berechnet.

Die Leistungen erhalten Sie aber erst, wenn Sie in gar keinem Beruf mehr arbeiten können. Die Ausnahme gilt für die Geburtenjahrgänge vor 1961. Für die reicht bereits eine Erwerbsminderung in ihrem angestammten Beruf als Voraussetzung. Und sie erhalten die großzügigere gesetzliche BU-Rente.

Grundsätzlich gilt, dass der Staat Sie von Ihrem derzeitigen Job in eine andere beliebige Erwerbstätigkeit verweisen darf. Es wird dadurch erzielt, dass Sie möglicherweise einen anderen Beruf noch über 6 Stunden ausüben können. Das hat zur Konsequenz, dass Sie dann gar keine Rentenzahlungen erhalten.

Wenn Beamte und Freiberufler berufsunfähig werden

Beamte sind Bedienstete des Staates und erhalten bei Dienstunfähigkeit Leistungen von ihrem Dienstherrn. Falls die Voraussetzungen nicht erfüllt werden, ist eine Entlassung vor allem bei Referendaren und Beamtenanwärtern ohne Ruhegehalt und Pension möglich.

Freiberufler und Pflichtversicherte in den berufsständischen Versorgungswerken sind etwas besser gestellt als andere angestellte Arbeitnehmer. Angestellte des Öffentlichen Dienstes und Angehörige freier Berufe laut Katalogberufe wie Ärzte, Notare, Anwälte, Künstler etc. erhalten Ihre Rente wegen Erwerbsminderung von ihrem zuständigen Versorgungswerk.

Die Beiträge legen die Versorgungswerke am Kapitalmarkt an und begünstigen ihre versicherten mit Hilfe der erzielten Überschüsse in Form höherer Renten. Im Vergleich dazu ist die gesetzliche Rentenkasse Umlage finanziert und deshalb weniger rentabel.

Ergänzende Leistungen aus der privaten BU-Versicherung

Die Leistungen sind, wie Sie sehen, sehr gering. Die meisten Bürger können daraus nicht mehr ihren Lebensunterhalt bestreiten und sind auf Sozialleistungen angewiesen.

Die Erwerbsminderungsrente wird auch nur für den Zeitraum gezahlt, in dem Sie erwerbsunfähig sind. Wer durch Regeneration und Therapien wieder arbeitsfähig ist und die Voraussetzung der Arbeitszeit nicht mehr erfüllt, erhält keine staatlichen Leistungen mehr.

Um sich über diese Grundabsicherung heraus abzusichern, sollten Sie und Ihre Kinder eine private Berufsunfähigkeitsversicherung privat abschließen.

Voraussetzungen für Auszahlung Erwerbsminderungsrente

Vorausgesetzt wird, dass Sie mindestens 5 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben müssen. Dazu zählen aber auch Elternzeiten, Krankengeldzeiten, sowie Übergangsgeldzeiträume.

Eine weitere Voraussetzung sind die oben genannten möglichen Arbeitszeiten. Wenn Ihr Arzt diagnostiziert, dass Sie über 6 Stunden täglich arbeiten können, erhalten Sie keine Erwerbsminderungsrente.

Was passiert im Rentenalter?

Die Erwerbsminderungsrente endet, wenn Sie das Renteneintrittsalter erreichen. Dieses liegt derzeit bei 67 Jahren. Danach fließt die normale Altersrente. Grundsätzlich gilt, dass Sie trotz des Bezugs einer Erwerbsminderungsrente eine Altersrente im gleichen Verhältnis bekommen.

Die Rentenversicherung hinterlegt fiktive Beiträge zur Berechnung Ihrer Altersrente. Wenn jemand sehr lange die Erwerbsminderungsrente bezieht und frühzeitig in Rente geht, wird er im Gegensatz zu „normalen“ Rentnern um die 10 % weniger Rente erhalten. Durch weniger erlangte Entgeltpunkte gibt es Abzüge bei der Rente wegen Alters.

Wie werden die Erwerbsminderungsrente versteuert?

Vor 2005 war es so, dass Leistungen aus dieser Rente nur zum Ertragsanteil versteuert werden mussten. Der Bundesgerichtshof hat danach aber entschieden, dass die Erwerbsminderungsrente zum Besteuerungsanteil zu besteuern sind.

Im Jahr 2023 gilt eine Freigrenze von 17.823,75 Euro Jahresbruttorente und ein Besteuerungsanteil von 78 Prozent. Das heißt, bis in Höhe der Freigrenze zahlen Sie keine Steuern. Den Betrag über dieser Grenze versteuern Sie zu 78% mit Ihrem persönlichen Einkommenssteuersatz. Die restlichen 22% über der Steuerfreigrenze bleiben ebenfalls steuerfrei.