Prognosezeitraum Berufsunfähigkeitsversicherung als Voraussetzung für Bezugsrecht BU-Rente

  • Achten Sie auf einen möglichst kurzen Prognoszeitraum in Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Eine Prognosedauer sollte höchstens 6 Monaten betragen – 3 Monate sind ideal. Eine Dauer darüber hinaus ist nicht sinnvoll
  • Je kürzer der Prognosezeitraum, desto früher zahlt der Versicherer die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente aus
  • Manche BU-Versicherungen sehen eine prognostizierte Berufsunfähigkeit von mindestens 3 Jahren für den Bezugsrecht der BU-Rente vor – Finger weg!
  • Stiftung Warentest / Finanztest hat SBU Tarife mit kurzen Prognosezeiträumen getestet. Machen Sie den persönlichen Vergleich vor dem Abschluss

Definition Prognosezeitraum

Der Prognosezeitraum in der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt an, wie lange der Betroffene voraussichtlich berufsunfähig sein wird. Diese Prognose wird vom behandelnden Arzt gestellt, der seinen Patienten und dessen Krankheitsgeschichte kennt. Nur der Arzt darf in seiner Diagnose beurteilen, wann eine voraussichtliche Wiedereingliederung ins Arbeitsleben erfolgen kann.

Gleichzeitig regelt diese Klausel in der BU den Bezugsrecht der Rente. Nur wenn Sie voraussichtlich in mindestens dieser Dauer berufsunfähig sind, haben Sie Anspruch auf die Auszahlung.

In der BU-Versicherung ist ein Prognosezeitraum mit möglichst geringer Dauer sinnvoll. Die Prognosedauer kann zwischen drei Monaten und drei Jahren betragen. Von einer Dauer über 6 Monaten wird abgeraten! Berechnen Sie die Beiträge für Ihre BU und fordern Sie Ihren persönlichen vergleich an:

Berufsunfähigkeitsversicherung Rechner

Verkürzter Prognosezeitraum sinnvoll

Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann eine Prognosedauer von drei Monaten bis hin zu drei Jahren aufweisen. Am häufigsten ist diese mit 6 Monaten geregelt. Daher ist es sinnvoll, im Rahmen eines BU Versicherungsvergleichs auch diese BU Klausel zu überprüfen.

Je länger diese nämlich vereinbart wird, desto schwieriger wird es für den Arzt, die voraussichtliche Berufsunfähigkeit zu bescheinigen. Da sich viele Ärzte mit einer solchen Prognose schwer tun, ist Ihre Leistung in Gefahr. Schließlich kann sich in einem Zeitraum von drei Jahren sehr viel verändern.

Weitere wichtige Klauseln in der BU-Versicherung:

Verbraucherschützer und unabhängige Tester von Stiftung Warentest weisen daher darauf hin, einen verkürzten Prognosezeitraum in der BUV zu wählen. So wird sichergestellt, dass die Berufsunfähigkeitsrente schon wenige Monate nach dem Eintreten der Erkrankung ausgezahlt werden kann.

Zudem sichern sich Versicherungsnehmer das Recht, bereits ab einer vorübergehenden Erkrankung eine monatliche BU-Rente ausgezahlt zu bekommen. Das ist sinnvoll, um finanzielle Engpässe während der Arbeitsunfähigkeit zu vermeiden.

Besonders sinnvoll für niedergelassene freiberufliche Ärzte mit möglichem hohen Verdienstausfall:

Recht auf freie Arztwahl für Attest

Um Kosten zu sparen und die Auszahlung der Versicherungsleistungen zu überprüfen, gibt es in einigen BU Policen die Regel, dass der Arzt für die individuelle Behandlung nicht frei gewählt werden kann. Vielmehr wird ein Arzt von der Gesellschaft gestellt, der die Diagnose stellt und die voraussichtliche Dauer der Berufsunfähigkeit bescheinigt.

Auch für Selbstständige und Freiberufler ist eine möglichst kurze Prognosedauer als Voraussetzung für die Leistung wichtig. Gerade zu Anfang der Existenzgründung ist ein Einkommensverlust gefährlich:

Berufsunfähigkeitsversicherung Selbstständige

Unter Umständen kann eine solche Vereinbarung für die Versicherten negativ sein, da der bestellte Arzt oft nur unzureichende Kenntnisse über den Krankheitsverlauf und die gesamte Krankengeschichte des Betroffenen hat. Hier ist es sinnvoll, auf Verträge zu achten, die eine freie Arztwahl ermöglichen, sodass jeder von seinem Hausarzt bzw. einem Facharzt vor Ort behandelt werden kann.

Verträge ohne Prognosezeitraum meiden

Die BU Klausel zur Prognosedauer kann daher für die spätere Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente sehr wichtig sein. Vorsicht ist vor allem dann gegeben, wenn die Versicherer darauf verzichten, einen festen Prognosezeitraum zu benennen.

In einigen Verträgen werden stattdessen Formulieren wie „auf Dauer berufsunfähig“ oder „dauerhaft beeinträchtigt“ genutzt. Diese Formulierungen sind aber als sehr unzureichend einzustufen, denn sie geben der Versicherung einen enormen Handlungsspielraum.

  • Nicht selten werden hierdurch Zahlungen verzögert und für einen längeren Zeitraum sogar verweigert.

Vergleich des Prognosezeitraum im Berufsunfähigkeitsversicherung Test

Da der Prognosezeitraum für die Bewertung einer Berufsunfähigkeitsversicherung enorm wichtig ist, prüfen viele Tester auch diese Klauseln sehr genau. Wenn Experten der Stiftung Warentest oder der Finanztest die BU Klauseln prüfen, nimmt der Prognosezeitraum einen wichtigen Stellenwert ein.

Gleiches gilt beim M&M BU Rating sowie bei den Überprüfungen der Agentur Franke & Bornberg. Auch sie testen die Vertragsbedingungen und damit den Prognosezeitraum.

Nur Verträge, die einen maximalen Zeitraum von sechs Monaten aufweisen, werden in den BU Tests als Testsieger bezeichnet und erhalten positive Testergebnisse. Andere Angebote hingegen werden in den Auswertungen kaum berücksichtigt. Diese sie sind nach Ansicht der Experten nicht zu empfehlen und für eine private Vorsorge nicht ausreichend.