Private BU-Versicherer mit höherer Leistungsquote als gesetzliche Rentenversicherung

Rund 17 Millionen Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU-Versicherungen) haben die deutschen Versicherer in ihren Beständen.

BU-Versicherung Rente Antrag

Private BU-Versicherung lehnt Leistungsantrag auf Rente seltener ab als gesetzliche Rentenversicherung

Zum größten Teil handelt es sich um eigenständige Verträge (selbständige BU), es gibt aber auch Zusatzversicherungen (BUZ) zu Lebensversicherungen (BUZ mit LV), Rentenversicherungen (BUZ mit RV) und Unfallversicherungen (BUZ mit UV), die bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit eine Beitragsbefreiung für die Hauptversicherung versprechen.

Nur jeder vierte Erwerbstätige hat eine BU-Versicherung abgeschlossen. Das ist sehr wenig für einen so wichtigen Vertrag. Aber kann man sich im Ernstfall überhaupt auf den Versicherer und die vertraglich fixierte BU-Rente verlassen? Wie sehen die Ablehnungsquoten bei den privaten und den gesetzlichen Leistungsträgern im Vergleich aus?

Private Berufsunfähigkeitsversicherung: Ablehnungen des Rentenantrags sind die Ausnahme

Analysen bei den Marktführern zeigen, dass etwa jeder vierte Leistungsantrag vom BU-Versicherer abgelehnt wird. Das klingt nach viel, aber bei der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Ablehnungsquote doppelt so hoch.

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist zudem bekannt für eine hohe Anzahl von Klagen der Versicherten auf Leistung. Kommt es zum Gerichtsverfahren, verlieren die Versicherer zwar nur einen von zehn Prozessen, aber in mehr als der Hälfte aller Fälle wird ein Vergleich geschlossen.

Definition der Berufsunfähigkeit in den Vertragsbedingungen

Jeder Vertrag hat bestimmte Regeln und Klauseln, die in den Vertragsbedingungen niedergelegt sind. An die sind beide Seiten gebunden. Der Versicherer definiert, was er unter einer Berufsunfähigkeit versteht, und danach kalkuliert er seinen Beitrag. Die Zahlen sprechen dafür, dass sich die Versicherer im Wesentlichen an ihre Zusagen halten, es aber offenbar Interpretationsspielräume gibt.

Rücktritt und Anfechtung sind Hauptgründe für Ablehnungen der BU-Rente

Viele Auseinandersetzungen werden über den Grad der Berufsunfähigkeit geführt, denn hier gilt eine Grenze von 50 %. Das ist ein Alles-oder-nichts-Prinzip, und deshalb kann eine geringfügig andere ärztliche Beurteilung den Ausschlag für oder gegen eine Auszahlung der BU-Rente geben.

Die in der Öffentlichkeit breit diskutierte Frage der Verweisung auf einen anderen Beruf war in der Untersuchung lediglich für unbedeutende 0,4 % der Ablehnungen verantwortlich. Praktisch alle Versicherer verzichten auf die abstrakte Verweisung, und die konkrete Verweisung auf eine bestimmte freie Stelle ist meist klar und kundenfreundlich geregelt.

Falsche Angaben bei den Gesundheitsfragen führen zu Ablehnung des Leistungsantrags

Weit häufiger geht es darum, dass Antragsfragen nach Vorerkrankungen zu leichtfertig beantwortet wurden. Der Die Gesundheitsfragen im BU-Antrag sind die einzige Chance des Versicherers, das Risiko einzuschätzen und einen auskömmlichen Beitrag zu kalkulieren.

Stellt sich durch den Leistungsantrag heraus, dass Gesundheitsfragen nicht, nicht vollständig oder nicht ehrlich beantwortet wurden, hat der Versicherer mindestens ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, bei nachgewiesener Arglist sogar einen Grund zur Anfechtung wegen Täuschung.

Risikozuschlag ist besser als eine anfechtbare Berufsunfähigkeitsversicherung

Hier müssen sich aber auch übereifrige Vermittler Kritik gefallen lassen. Sie spielen die Bedeutung der Gesundheitsfragen herunter oder erwecken den Eindruck, der Vertragsabschluss sei nicht möglich, wenn der Kunde zu ehrlich sei.

Der beste Rat ist, sich mit dem Fragebogen zu der Gesundheitsprüfung Zeit zu nehmen, die Antragsfragen wahrheitsgemäß zu beantworten und behandelnde Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden, damit sich der Versicherer selbst ein Bild machen kann. Es ist allemal besser, einen Risikozuschlag zu bezahlen, als einen Vertrag einzukaufen, der nicht leistet, wenn es darauf ankommt.

Verzögerungen durch überlastete Gutachter

Neben der Zahl der Ablehnungen steht auch das Arbeitstempo der Versicherer bei der Leistungsbearbeitung im öffentlichen Fokus. Schnell wird der Vorwurf laut, die Unternehmen säßen die Fälle aus, während ihre Kunden dringend auf Geld warten.

Krankengeld wird nicht mehr gezahlt, weil die Krankenkasse von dauernder Erwerbsunfähigkeit ausgeht, aber der BU-Versicherer lässt sich mit seiner Entscheidung Zeit. Die Kosten laufen weiter, und schnell gerät der Arbeitsunfähige in eine echte finanzielle Notlage.

Aber die Verzögerungen gehen meist nicht auf das Konto des Versicherers und sind schon gar nicht Ausdruck einer systematischen Verschleppungstaktik.

Zahl der psychiatrischen Gutachten am stärksten gestiegen

In rund 5 bis 10 % der Leistungsfälle beauftragen die BU-Versicherer externe Gutachter, um sich ein Bild vom Gesundheitszustand des Versicherten machen zu können. Die Zahl psychiatrischer Gutachten ist am stärksten gestiegen, besonders gefragt sind außerdem Orthopäden und Neurologen (siehe auch Ursachen und Statistik zur Berufsunfähigkeit).

In den meisten Fällen ist eine büromäßige Bearbeitung nicht möglich, der Gutachter muss den Patienten sehen. Und wer schon mal versucht hat, einen Termin bei einem Facharzt zu bekommen, weiß, dass das dauern kann.

BU-Versicherer benötigen im Durchschnitt sechs Monate zur Rentenentscheidung

Mit durchschnittlich sechs Monaten bis zur Leistungsentscheidung müssen Versicherte bei der Berufsunfähigkeitsversicherung rechnen. Ein rechtzeitiger Leistungsantrag und ein finanzielles Polster zur Überbrückung dieser Zeit sind also dringend anzuraten.

Dafür gibt es nur in der Minderzahl aller Fälle individuelle Befristungen der Leistung, zu denen der Versicherer nach dem Vertrag berechtigt ist. Für den Kunden bedeutet das nach Anerkennung der Berufsunfähigkeit eine große wirtschaftliche Sicherheit.

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