AXA Berufsunfähigkeitsversicherung AU-Klausel weitet Leistungen aus
Mit zwei interessanten zusätzlichen Bausteinen will die AXA neue Kunden von der Leistungsfähigkeit ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) überzeugen.
Besonders die neu hinzu gekommene Arbeitsunfähigkeits-Klausel in der AXA BU schließt eine gefährliche Versorgungslücke zwischen Berufsunfähigkeitsversicherung und Krankenversicherung im Sinne der Versicherten.
Berufsunfähigkeitsversicherung der AXA überarbeitet
Inhaltsverzeichnis
Obwohl selbst kritische Verbraucherschützer die Notwendigkeit einer BU-Versicherung immer wieder betonen und diese als wichtig und sinnvoll empfehlen, hat die Mehrzahl der Erwerbstätigen in Deutschland keine Absicherung ihrer Arbeitskraft für den Fall der Berufsunfähigkeit.
Unfallversicherungen, die nur einen kleinen Ausschnitt dieses Risikos abdecken, sind viel weiter verbreitet. Dabei erreicht die Lebensarbeitsleistung, gerechnet in Euro, selbst im Niedriglohnsektor schon Millionenwerte.
Ein Grund für die schlechte Marktdurchdringung dürfte die schwer verständliche Abgrenzung zwischen Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit sein. Die Berufsunfähigkeitsversicherung der AXA bringt nun noch die Arbeitsunfähigkeit als dritten Begriff ins Spiel. Klären wir deshalb zunächst die Grundlagen.
Rente bei teilweiser und vollständiger Erwerbsminderung
Erwerbsminderung ist ein Begriff des Sozialversicherungsrechts. Nach dem Sechsten Sozialgesetzbuch ist ein Mensch vollständig erwerbsunfähig, wenn er eine beliebige Arbeit nicht für mindestens drei Stunden am Tag ausüben kann. Er erhält dann eine volle Erwerbsminderungsrente.
Zwischen drei und unter sechs Stunden Erwerbsfähigkeit gibt es zumindest noch eine Teilrente – immer vorausgesetzt, die allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen der Rentenversicherung sind erfüllt. Das bedeutet eine fünfjährige Wartezeit und die Zahlung von Pflichtbeiträgen für mindestens drei Jahre in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung.
Wie man unschwer erkennen kann, ist dieser Schutz ausgesprochen löchrig. In den ersten Jahren besteht überhaupt kein Anspruch, und danach ist zur Einkommenserzielung jeder Beruf und damit auch jeder soziale Abstieg zumutbar. Ob es tatsächlich eine Arbeitsstelle für den erwerbsgeminderten Menschen gibt, ist dabei völlig egal. Einen Vertrauensschutz mit etwas besseren Regelungen gibt es nur noch für die Geburtsjahrgänge bis 1960.
Rente bei festgestellter Berufsunfähigkeit
Die Definition der Berufsunfähigkeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist dagegen maßgeschneidert auf den zuletzt ausgeübten Beruf des Versicherten. Kann er diesen nicht mehr zu mindestens 50 % ausüben, wird die Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) fällig.
Ein Verweis auf einen anderen Beruf ( abstrakte Verweisung ) ist nur möglich, wenn dieser nach Kenntnissen und Fähigkeiten, aber auch nach der sozialen Stellung des Versicherten zumutbar ist. Auf eine abstrakte Verweisung, also auf einen Beruf, in dem es gar keine freien Stellen gibt, wird zudem praktisch durchgängig verzichtet.
Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit können anders definiert sein
Ein Problem gibt es mit der BU-Versicherung, wenn die Begriffe Arbeitsunfähigkeit in der (privaten) Krankenversicherung und Berufsunfähigkeit ungünstig definiert sind, sodass eine Lücke bleibt.
Der Krankenversicherer zahlt nämlich das Krankengeld nur solange, wie eine Rückkehr in den Beruf möglich scheint – bei Berufsunfähigkeit endet seine Leistungspflicht. In ungünstigen Fällen kann das dazu führen, dass die Krankengeldzahlung eingestellt wird, die BU-Rente aber noch nicht fließt, weil der BU-Versicherer seine Prüfung noch nicht abgeschlossen hat.
Auch aufgrund von Engpässen bei medizinischen Gutachten muss man mit einer Bearbeitungsdauer für einen Leistungsantrag von sechs Monaten rechnen.
AXA Berufsunfähigkeitsversicherung mit Arbeitsunfähigkeits-Klausel
Die AXA Berufsunfähigkeitsversicherung ergänzt ihre BU-Policen deshalb um eine Arbeitsunfähigkeitsklausel (siehe auch weitere BU Klausel ). Ist der Versicherte mehr als sechs Monate durchgehend arbeitsunfähig, reicht eine ärztliche Bescheinigung darüber, und die vereinbarte BU-Rente wird schon gezahlt, obwohl keine Berufsunfähigkeit vorliegt bzw. diese noch nicht festgestellt ist.
Die Rentenzahlung erfolgt in voller Höhe, und auch eine Beitragsbefreiung für die Versicherung greift. Die Leistung ist auf maximal 18 Monatsrenten begrenzt, in dieser Zeit dürfte aber auch eine mögliche Berufsunfähigkeit endgültig feststehen.
Infektionsklausel bei behördlichem Beschäftigungsverbot
Die zweite Innovation im BU-Schutz der AXA Berufsunfähigkeitsversicherung betrifft behördliche Anordnungen oder gesetzliche Vorschriften in Bezug auf Infektionen.
Darf ein Angestellter zum Beispiel im medizinischen Bereich, in der Lebensmittelverarbeitung oder in der Gastronomie aufgrund einer Infektion nicht mehr arbeiten, wird dieses Verbot einer Berufsunfähigkeit gleichgestellt.
Wie bei der Arbeitsunfähigkeit gilt auch hier eine Mindestdauer von durchgehend sechs Monaten, erst danach tritt der Versicherer ein.