Berufsunfähigkeitsversicherung Corona – Long Covid-19 und Berufsunfähigkeitsschutz

  • Welche Auswirkungen auf die Berufsunfähigkeitsversicherung hat eine überstandene Corona Virus Infektion bzw. eine mit Langzeitfolgen Long-Covid-19. Dazu wird wie folgt unterschieden:
  • Sie wollen eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen und haben eine Corona-Infektion ohne Langzeitfolgen überstanden
  • Sie wollen eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen und sind nach einer Corona-Infektion weiterhin in Behandlung oder sind gesundheitlich eingeschränkt
  • Sie haben bereits eine BU-Versicherung abgeschlossen und sind aktuell in Folge einer Corona-Erkrankung (Long Covid) zu mindestens 50% berufsunfähig
  • Greift die Infektionsklausel im BU-Tarif auch bei einer Corona-Infektion außerhalb Berufes in medizinischen Einrichtungen oder Pflegeeinrichtungen?

Wer sich für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung interessiert und wegen der aktuellen Corona-Pandemie unsicher ist, kann hier kostenlose und unverbindliche Beratung anfordern. Auf Wunsch erhalten Sie einen persönlichen Vergleich der für Sie am besten geeigneten BU-Tarife:

Berufsunfähigkeitsschutz: Corona als neue Ursache für Berufsunfähigkeit

Eine Krankheit kann schnell langfristige Probleme verursachen, die ein normales Arbeitsleben nicht mehr möglich machen. Damit nicht auch noch finanzielle Probleme den Alltag überschatten, ist es wichtig, rechtzeitig eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Vor allem bei einer Infektion mit dem Corona-Virus ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sehr wichtig. Tritt nach der Infektion das Long-Covid-Syndrom auf, ist an ein Arbeiten nicht zu denken.

Gesundheitliche Auswirkungen der Corona Erkrankung

Als Langzeitfolgen nach Covid-19 machen sich Kopfschmerzen, Müdigkeit, Kurzatmigkeit, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns und eine stark verringerte Leistungsfähigkeit bemerkbar. Auch wenn sich die Arbeit bei vielen Menschen in das Home-Office verlagert hat, ist mit einer angeschlagenen Gesundheit durch die Corona Langzeitfolgen nicht zu denken. Die Frage ist nur: Wie weit kann eine Erkrankung durch Corona mit einer Berufsunfähigkeitsrente abgesichert werden?

Folgen der Corona-Infektion Long-Covis-19 durch Berufsunfähigkeitsrente abgesichert?

Kann der erlernte Beruf aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr ausgeübt werden, kommt es schnell zu Einbußen beim Einkommen. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist nur gering und reicht bei weitem nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard weiter aufrecht zu erhalten. Eine derartige Situation tritt nicht nur im Alter auf, sondern kann jeden auch schon während der Ausbildung treffen. Deshalb ist es sehr wichtig, rechtzeitig privat vorzusorgen und Einkommensverluste durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzufedern.

Wird die Arbeits- oder Berufsunfähigkeit von einem Arzt bestätigt, zahlt die Versicherung jeden Monat eine Rente aus. Der Einkommensausfall kann so ausgeglichen werden. Was passiert aber bei einer Infektion mit dem Corona-Virus, oder bei Long Covid. Muss auch hier die Berufsunfähigkeitsversicherung eine Rente bezahlen?

Sind durch eine Berufsunfähigkeitspension auch psychische Folgen einer Corona-Infektion abgedeckt?

Durch die Einschränkungen des öffentlichen und des privaten Lebens aufgrund der Corona-Pandemie ist die Anzahl der psychischen Erkrankungen stark gestiegen. Erfolgt nach der Diagnose einer Depression, Psychose oder Angststörung eine entsprechende Behandlung, ist es meistens nicht mehr möglich, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.

Berufsunfähigkeitsversicherung & Corona: Beispiele

Im folgenden einige Beispiele, wann eine Berufsunfähigkeitsversicherung wegen Corona (Long-Covid-19) abgelehnt oder angenommen wird. In welchen Fällen die BU-Versicherung nach Berufsunfähigkeit durch Corona eine Berufsunfähigkeitsrente auszahlt und wann nicht.

Berufsunfähigkeitsversicherung besteht bereits vor der Erkrankung

Wird eine Berufsunfähigkeit durch eine Corona-Erkrankung verursacht und kann der erlernte Beruf nicht mehr zu mindestens 50 Prozent ausgeübt werden, gelten dieselben Bestimmungen wie bei anderen Erkrankungen. Die Versicherung ist dazu verpflichtet, die vertraglich vereinbarte Leistung zu erbringen.

Kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung während einer bestehenden Corona-Erkrankung abgeschlossen werden?

Wird der Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung während einer bestehenden Corona-Erkrankung gestellt, nimmt die Versicherung diesen Antrag vorerst nicht an. Er wird zurückgestellt, bis die Auswirkungen der Infektion und die Langzeitfolgen eingeschätzt werden können. Damit die Chancen auf den Abschluss einer BU-Rente steigen, muss eine Infektion mit dem Corona-Virus mindesten vier Wochen zurückliegen.

Ist Covid-19 nur mit milden Symptomen aufgetreten, besteht kaum ein Risiko, dass die Versicherung den Antrag ablehnt. Sind schwere Symptome aufgetreten, oder war sogar ein Aufenthalt im Krankenhaus erforderlich, muss damit gerechnet werden, dass die Versicherung den Vertrag noch für einige Zeit zurückstellt.

Jeder einzelne Fall muss hier individuell geprüft werden. Dabei ist, abhängig von den zuvor aufgetretenen Symptomen, der Schwere des Krankheitsverlaufs und eventuell noch bestehender Schäden eine Wartezeit von bis zu zwölf Monaten möglich.

Kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung nach einer Corona-Erkrankung abgeschlossen werden?

Ist die Corona-Infektion vollständig ausgeheilt und sind keine Langzeitfolgen erkennbar, besteht die Möglichkeit, sich für die nächsten Jahre mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung abzusichern. Der Versicherungsnehmer muss keinen Risikoaufschlag bezahlten und wird auch normalerweise von der Versicherung nicht abgelehnt. Eventuell müssen zusätzliche Fragen zu der Corona-Erkrankung beantwortet werden.

Die Gesundheitsprüfung nach einer Corona-Infektion

Um eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen zu können, müssen Fragen zu Vorerkrankungen und der Gesundheit beantwortet und eine Gesundheitsprüfung absolviert werden. Ist Covid-19 vollständig ausgeheilt und bestehen keine Langzeitschäden, muss nur eine normale Prämie bezahlt werden.

Sind gesundheitliche Einschränkungen wie zum Beispiel eine dauerhafte Schädigung der Lunge vorhanden, kann die Versicherung den Abschluss des Vertrages ablehnen, oder einen Risikoaufschlag auf die Prämie berechnen. Eventuell besteht durch den Ausschluss einiger Risiken nur ein geringerer Versicherungsschutz.

Wichtig ist, bei der Gesundheitsprüfung alle Fragen zu vorhergehenden Erkrankungen, auch einer Corona-Infektion, wahrheitsgemäß zu beantworten. Wurden Vorerkrankungen oder bereits bestehende Leistungen verschwiegen, ist die Versicherung im Schadensfall nicht dazu verpflichtet, eine monatliche Rente zu bezahlen.

Muss der Versicherungsnehmer für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung gegen Corona geimpft sein?

Für Corona sind die gleichen Bestimmungen gültig wie für andere Infektionskrankheiten. Eine Impfung gegen das Corona-Virus ist für die Gesundheitsprüfung nicht wichtig und wird auch bei dem Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht berücksichtigt.

Was tun, wenn der Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt wurde?

Um die Chance auf eine Absicherung durch einen privaten Berufsunfähigksschutz zu erhöhen, sollte der Antrag mit der Hilfe eines professionellen Versicherungsmaklers oder Versicherungsberaters gestellt werden. Durch anonym gestellte Risikovoranfrage bei verschiedenen Versicherungen kann der Makler überprüfen, welche Versicherung die besten Konditionen anbietet.

Grundsätzlich bieten sich bei Ablehnung des Antrags auf Berufsunfähigkeitsschutz folgende Alternativen:

Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird wegen einer Corona-Infektion abgelehnt

Bei bestehenden Vorerkrankungen ist es immer schwierig, eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten. Hier besteht die Chance, eine Grundfähigkeitsabsicherung oder eine Erwerbsunfähigkeits-Versicherung abzuschließen. Diese beiden Versicherungen sind aber nur teilweise eine Alternative zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Die Absicherung von psychischen Erkrankungen ist nicht möglich. Die Versicherung kann auch nicht, anders als die Berufsunfähigkeitsversicherung, von Studenten, Schülern oder anderen Auszubildenden abgeschlossen werden.

Wie wichtig ist die Infektionsklausel bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung?

In einigen Policen der Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Infektionsklausel enthalten. Diese Bedingung schließt eine Leistung der Versicherung aus, wenn eine Person aufgrund der Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes von der Behörde mit einem zeitlich begrenzten Berufsverbot belegt wird. Die Infektionsklausel ist vor allem für Pflegepersonal, Ärzte oder Apotheker wichtig.

Ist die Infektionsklausel bei Personen mit einer Corona-Infektion wichtig? Eigentlich nur zum Teil. Covid-19 dauert in der Regel nur wenige Wochen. In dieser Zeit übernimmt die gesetzliche oder private Krankenversicherung die Bezahlung des Gehalts. Nur bei einer länger andauernden Berufsunfähigkeit greift die Berufsunfähigkeitsversicherung. Das wäre bei Long-Covid der Fall. Bei wie viel Prozent der Erkrankten nach dem akuten Stadium Long-Covid auftritt, ist derzeit statistisch noch nicht erfaßt.

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